Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 35-jährigen Mann aus dem Raum Koblenz
35-Jähriger soll Millionen durch Computerbetrug ergaunert haben
Beschuldigte soll Programmfehler einer US-amerikanischen Kryptohandelsplattform in 268 Fällen zu Betrug ausgenutzt haben
Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle Cybercrime – hat gegen einen 35-jährigen Beschuldigten aus dem Raum Koblenz Anklage zum Amtsgericht Mayen – Schöffengericht – wegen Computerbetruges in 268 Fällen zum Nachteil einer US-amerikanischen Kryptohandelsplattform erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen von ihm zufällig entdeckten Programmfehler der Plattform ausgenutzt zu haben. Der Fehler soll ihm ermöglicht haben, von keinem Guthaben gedeckte Einzahlungen auf ein von ihm bei der Plattform angelegtes Kundenkonto vorzunehmen. Durch die anschließende Abbuchung und Weiterleitung der ihm zu Unrecht gutgeschriebenen kryptographischen Zahlungsmittel brachte er sich in den Besitz von über einer Million der von der Plattform vertriebenen Krypto-Token. Diese hatten zum Tatzeitpunkt einen Gegenwert von 5,8 Millionen Euro.
Nach der Anklageschrift tauschte er anschließend jeweils zeitnah einen Großteil dieser unrechtmäßig erlangten Krypto-Token in andere Krypto-Währungen (insbesondere Bitcoin und Ethereum - ETH) um, die er wiederum verkaufte. Die Erlöse aus den Verkäufen dieser Zahlungsmittel ließ er in „richtigem Geld“ auf Konten in Deutschland und der Türkei gutschreiben. Von dem Geld schaffte er u.a. ein hochpreisiges Fahrzeug an (Kaufpreis: 160.000,- Euro), gewährte einem Bekannten einen Kredit über 500.000,- Euro oder verbrachte mehrerer Urlaube in der Türkei.
Die Generalstaatsanwaltschaft beabsichtigt in dem Verfahren auch, die Einziehung der bei dem Verkauf der rechtswidrig erlangten Token erzielten Erlöse in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro sowie der noch auf seinen Konten vorhandenen Krypto-Währungen zu beantragen.
Ein zunächst gegen den Beschuldigten bestehender Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er räumt das angeklagte Geschehen ein, bestreitet aber, bewusst zum Nachteil der Plattform in den USA gehandelt zu haben.
Pressemitteilung Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
