Allgemeine Berichte
Mayen: Zünden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt an Silvester verboten
Mayen. Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 -ehemals Klasse II- (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist am 31.12.2022 und am 01.01.2023 im Bereich der Mayener Innenstadt innerhalb der Grenze des sogenannten Innenstadtringes:
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