Erster Prozesstag am Landgericht Koblenz gegen 13 Mitglieder des rechten Aktionsbüros
Anträge bremsten Neonazi-Prozess aus
Verteidiger bombardierten Landgericht und Strafkammer mit Vorwürfen
Koblenz. Justiz und Richter haben ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Doch wenn man bei der dritten Auflage des Prozesses gegen Mitglieder des rechten „Aktionsbüros Mittelrhein“ (Sitz war im braunen Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler) die Verteidiger hört, könnte man meinen, das Koblenzer Landgericht hätte alles falsch gemacht. Denn die 12. Große Strafkammer wurde von den Anwälten der 13 Angeklagten am ersten Verhandlungstag stundenlang mit einer Flut von Anträgen bombardiert. Die reichten von einer Fehlbesetzung der Kammer, der falschen Schöffenauswahl über eine Inkompetenz der Richter und deren Befangenheit bis zu der Feststellung, die 12. Strafkammer sei für diesen Prozess gar nicht zuständig.
„Ein Versuch den Prozess zu verschleppen“
“Manches ärgert mich schon“, sagte der Kammervorsitzende und Vizepräsident des Landgerichts Reiner Rühmann. Und Oberstaatsanwalt Walter Schmengler meinte: „Das alles ist ein Versuch, den Prozess offensichtlich zu verschleppen.“ In dem Verfahren sind 60 Hauptverhandlungstermine bis Ende 2019 angesetzt. „Dieses Verfahren sucht seinesgleichen, findet es aber nicht“, meinte ein Verteidiger und gab zu Bedenken, dass es wahrscheinlich sei, dass ein Schöffe irgendwann mal nicht da ist. Es wurde gerügt, dass Schöffen wegen Urlaubs und anderen Dingen ausgetauscht worden waren. Ein Richter sei befangen, weil er Mitglied der SPD sei, die aus ihrer Ablehnung des Nationalsozialismus keinen Hehl macht. „Seine Gesinnung trägt er in sein Amt als Richter und hat sich auch der Antifa-Initiative (Antifaschistische Frauen) angeschlossen“, bemängelte ein Verteidiger. Einer der Hauptvorwürfe an das Landgericht geht davon aus, dass die 12. Große Strafkammer für den Prozess nicht zuständig ist. Dass das Landgerichtspräsidium zusätzlich zu der 1. Großen Strafkammer auch die 12. als Staatsschutzkammer erklärt habe, sei unwirksam. Außerdem sei die Kammer in Sachen Staatsschutz inkompetent, da dies ihr erstes und einziges Verfahren sei.
Verfahren musste bereits zwei Mal abgebrochen werden
Dabei steht ganz klar in dem seit 15. Februar geltenden Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts bei den Zuständigkeiten: „die 1. (gr.) Strafkammer als Staatsschutzkammer I (für Staatsschutzsachen, die seit dem 30.07.2015 eingegangen sind) und die 12. (gr.) Strafkammer als Staatsschutzkammer II (für Staatsschutzsachen, die bis zum 29.07.2015 eingegangen sind) zu verteilen.“ Bekanntlich läuft das Verfahren seit 2012 und musste zweimal abgebrochen werden. Stellt sich die Frage, ob es sich wirklich um Staatsschutzsachen handelt, denn den Angeklagten wird u.a. vorgeworfen Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Ihre rechte Gesinnung trugen einige auf ihren T-Shirts mit Sprüchen zur Schau: „Disziplin ist alles, Kampf der Nibelungen“ oder „Eine Hymne deiner Treue“. Und noch eine Rüge wurde dem Kammervorsitzenden zuteil: Ein Angeklagter wollte die Verfahrensakten auf seinem Laptop speichern und diese bei dem Prozess benutzen. Reiner Rühmann erlaubte aber nur einen E-Reader. Der Verteidiger monierte aus, es gebe keinen Reader, auf dem eine Datenmenge von 78,8 Gigabyte gespeichert werden kann. Wie der Angeklagte diese unglaublich große Datenmenge während des Prozesses überblicken und nutzen will, bleibt sein Geheimnis. Kammervorsitzender Reiner Rühmann, will zu den Anträgen, denen sich meist sämtliche Verteidiger angeschlossen hatten, bei der nächsten öffentlichen Verhandlung am 12. März Stellung nehmen und mit der Kammer darüber entscheiden. HEP
Vor dem Gerichtsgebäude gaben die Anwälte den Medien interviews.
