Blaulicht | 07.03.2024

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 im Bereich der Polizeiinspektion Mayen

Anzahl der Straftaten wieder auf Vor-Corona-Niveau

Mayen. Die Beschäftigten der Polizeiinspektion Mayen betreuen das Flächengebiet der Stadt Mayen, sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und in Teilen der VG Vordereifel. Für diesen Bereich sind ca. 72000 Einwohner gemeldet. Im Jahr 2023 stiegen die PKS Zahlen weiter an und erreichen schließlich wieder in etwa das Niveau der Jahre von der Corona-Pandemie. Nach der aktuellen PKS für das Kalenderjahr 2023 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Mayen 3201 Straftaten, hierin sind Verkehrsdelikte nicht erfasst, zur Anzeige gebracht. Dies stellt gegenüber 2022 eine Zunahme von 138 (2022 - 3063) Anzeigen dar. Prozentual ausgedrückt also eine Steigerung der Gesamtzahl um 4,5% gegenüber dem Vorjahr. 2260 (2022 2169) der erfassten Straftaten wurden abschließend von der Polizeiinspektion Mayen bearbeitet und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgelegt. Dies bedeutet eine Zunahme um 91 Strafanzeigen (= + 4,2%).

Die weiteren Strafanzeigen wurden durch die Kriminalinspektion Mayen oder andere Fachbehörden, ausgehend von den Zuständigkeitsregelungen, bearbeitet.

Die Aufklärungsquote lag trotz steigender Straftaten im abgelaufenen Kalenderjahr mit 66,1 % (2022 67,6 %) für alle Straftaten und mit 66,7 % (2022 68,4 %) für die abschließend durch die Polizeiinspektion Mayen bearbeiteten Delikte leicht unter den Vorjahreszahlen. In einem Vergleich der letzten 5 Jahre liegt die Aufklärungsquote jedoch noch über dem Schnitt.

Für die jeweiligen Verwaltungsbezirke ergeben sich nachfolgende Fallzahlen und Aufklärungsquoten (Klammerdaten aus 2022):

Stadt Mayen 1600 AQ 68,6 % (1549 AQ 68,4 %)

VG Maifeld 686 AQ 61,7 % ( 715 AQ 68,8 %)

VG Mendig 627 AQ 65,7 % ( 495 AQ 68,5 %)

VG Vordereifel 288 AQ 63,5 % ( 304 AQ 61,2 %)

Nachfolgend eine Übersicht für verschiedene Orte aus den jeweiligen Verbandsgemeinden:

Stadt Polch 289 AQ 58,8 %

(285 61,1 %)

Stadt Münstermaifeld 81 AQ 54,3 % (87 72,4 %)

Gemeinde Mertloch 13 AQ 92,3 % (24 62,5 %)

Gemeinde Ochtendung 156 AQ 64,7 % (182 76,4 %)

Gemeinde Ettringen 51 AQ 58,8 % (73 69,9 %)

Gemeinde Kehrig 45 AQ 71,1 % (54 40,7 %)

Gemeinde Kottenheim 73 AQ 53,4 % (58 55,2 %)

Stadt Mendig 482 AQ 64,1 %

(381 66,1 %)

Gemeinde Bell 38 AQ 57,9 %

(26 69,2 %)

Insgesamt konnten zu den bekanntgewordenen Fällen 1599 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden (2022: 1594). Männer waren mit 1225 (76,6%) und Frauen mit 374 (23,4 %) vertreten. 319 Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil an den ermittelten Tatverdächtigen von 19,9 % entspricht. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen stellten ebenfalls die Männer mit 85 % die dominante Gruppe.

Bei einer Betrachtung des Alters von Tatverdächtigen muss festgestellt werden, dass 407 Tatverdächtige unter 21 Jahren alt waren, wobei 93 Personen der Altersgruppe 16 bis 18 Jahre angehörten. 71 ermittelte TV waren bis 14 Jahre alt, also strafunmündige Kinder.

Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen in abschließender Sachbearbeitung durch die Polizeiinspektion Mayen

Delikte mit Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewaltanwendung 661-mal wurden Sachverhalte bekannt, die dem Deliktsbereich „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ zuzuordnen sind. Gegenüber 2022 (602) bedeutet dies eine Zunahme um 59 Fälle.

Körperverletzungen (KV-Delikte) wurden in 2023 in 432 (419) Fällen angezeigt. In diesem Deliktsbereich liegt die Aufklärungsquote bei 93,5 %. Die deutliche Zunahme der Fälle resultiert aus den wieder stattfindenden Veranstaltungen oder den Besuchen von Gaststätten; immer noch sind zahlreiche Körperverletzungsdelikte Ausfluss von zu hohem Alkoholkonsum bei solchen Gelegenheiten.

Im Jahr 2023 wurde der Begriff „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ dem bundeseinheitlichen Begriff „Häusliche Gewalt“ angepasst. Während „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ sich ausschließlich auf Partnerschaftsgewalt bezog, wurde mit der Einführung des Begriffes „Häusliche Gewalt“ der Opferkreis erweitert. Von Häuslicher Gewalt werden Delikte innerhalb einer Familie, Gewalt unter Senioren, die Gewalt in der Pflege und von diversen Personen erfasst.

Insgesamt wurden bei der Polizei Mayen im Jahr 2023 insgesamt 233 derartige Fälle registriert. 166-mal (143 in 2022) mussten im vergangenen Jahr Polizeibeamtinnen und -beamte in den engsten Familien- und / oder Paarbereich einwirken, da Beziehungsstreitigkeiten in handgreiflichen Auseinandersetzungen endeten (96 TV männlich, 35 TV weiblich). Hier wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungsarbeiten besonderer Wert auf Hilfestellung in der Problembewältigung gelegt. Beiden Partnern wurden Hilfs- und Beratungsangebote für sich selbst, aber auch für betroffene Kinder aufgezeigt. 10 Ermittlungsvorgänge (12 / 2022) wurden wegen Nachstellung, sogenanntem Stalking, bearbeitet. Die Polizeiinspektion Mayen ist schon langjährig in ein flächendeckendes Netzwerk, unter anderem das „Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“, eingebunden. Hierzu können Informationen und Hilfsangebote unter www.mayener-forum-gegen-gewalt.de abgerufen werden.

Eigentumskriminalität

Auch in den Fallzahlen im Bereich des Diebstahls ohne erschwerende Umstände waren die bereits bezeichneten Zunahmen der Fallzahlen zu registrieren.

Gegenüber 2022 musste eine Zunahme auf 507 bekanntgewordene Delikte (446 -2022) verzeichnet werden.

Als einen Erklärungsansatz hierzu kann man beispielsweise die Zunahme der Fallzahlen bei den Ladendiebstählen heranziehen. Wurden 2022 107 Ladendiebstähle angezeigt, erhöhte sich die Zahl 2023 auf 131. Dies bedeutet eine Zunahme von ca. 22,4 %, liegt in den Fallzahlen aber noch deutlich unter den Fallzahlen der „Vor-Corona-Zeit“, denn 2019 wurden bei der Polizeiinspektion 148 Fälle von Ladendiebstahl bearbeitet. Eine ähnliche Entwicklung war auch bei Diebstählen aus Läden, Kiosk etc, zu verzeichnen; hier musste eine Steigerung von (118 Fällen 2022) auf 144 Fälle in 2023 registriert werden.

Sonstige Straftatbestände

„Widerstand und tätlicher Angriff gegen die Staatsgewalt“ wurde in Einsatzlagen handelnden Polizeikräften im Bereich der PI Mayen in 2023 - 29 mal (28 2022) entgegengebracht. Glücklicherweise wurden bei den Fällen keine Polizistinnen oder Polizisten so verletzt, dass sie Ihren Dienst nicht fortsetzen konnten.

Sonstige Straftaten

105 ( 56 - 2022) Straftaten des Hausfriedensbruchs, 2 ( 6 - 2022) Brandstiftungen - auch fahrlässige -, 150 (179 - 2022) Beleidigungen und 308 (331 - 2022) Sachbeschädigungen (SB), davon 143 (102 - 2022) SB an Kfz, 103 ( 96 - 2022) auf Straßen und Plätzen, meist öffentliche Einrichtungen mussten aufgenommen und bearbeitet werden.

Betäubungsmittelkriminalität

(BTM) 129 (2022 - 143) Verfahren mussten allein durch die Schutzpolizei bearbeitet werden. Hierin sind insbesondere Verfahren aus bekanntgewordenem Besitz von Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht. Cannabis und Amphetamin sind nach wie vor die am häufigsten festgestellten Betäubungsmittel. Die Zahlen resultieren in diesem Deliktsbereich unter anderem aus einer verstärkten Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel. In diesem Themenfeld führte die Polizeiinspektion Mayen wie im Jahr 2022 angekündigt im Kalenderjahr 2023 acht Sonderkontrollen durch. Dieses Deliktsfeld bleibt auch im Jahr 2024 weiterhin im Fokus der Polizei Mayen.

Straßenkriminalität

Mit 420 (379) Ermittlungen im Bereich der Straßenkriminalität gab es einen Anstieg der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr. Diese Delikte, wie Sachbeschädigung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, Körperverletzungen und weitere Taten im öffentlichen Raum, bilden mit 18,6 % aller Straftaten immer noch einen Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungs- aber auch Präventionsarbeit.

Zur Aufklärung der allgemeinen Straßenkriminalität wird dem Slogan „Bürger und Polizei wir brauchen uns“ eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. Nur im gegenseitigen vertrauensvollen Miteinander kann ein sozialadäquates Zusammenleben erreicht und gefestigt werden. Kein Bürger muss sich selber in Gefahr bringen, sollte sich aber nicht scheuen Beobachtungen, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten stehen könnten, der Polizei mitzuteilen. Jeder kann irgendwann im Leben Opfer einer Straftat werden und „Wer nichts tut macht mit“ sollte deshalb keinen Platz in unserer Gemeinschaft haben.

Eine Vielfalt von Tipps, Beratungs- und Hilfsangeboten können durch Nachfrage bei der Polizeiinspektion Mayen zu unterschiedlichen Themen der Vermeidung und Bekämpfung von Straftaten erlangt werden. Ein umfassendes Angebot der polizeilichen Prävention bietet auch der Internetauftritt der polizeilichen Beratung, www.polizei-beratung.de/.

Pressemitteilung

Polizeiinspektion Mayen

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