Hinweis des Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform
16.06.2023Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Rheinland-Pfalz. Ab Mitte Juni 2023 versenden die rheinland-pfälzischen Finanzämter Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundbesitz in Rheinland-Pfalz haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuererklärung/Feststellungserklärung) abgegeben haben. Das Schreiben dient zunächst der Erinnerung. Eine Festsetzung von Verspätungszuschlägen ist damit noch nicht verbunden.
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