Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz
29.07.2016Keine Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in Kail
Cochem/Klotten. Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte die Errichtung zweier Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotordurchmesser von 120 m in der Gemarkung Kail.
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