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Die Interesse an dem Thema ist groß.
Neues Einbürgerungsrecht: Behörden können keine Auskünfte geben
Koblenz. Das Bundeskabinett hat eine Vereinfachung des Einbürgerungsrechts beschlossen. Für die Umsetzung als Gesetz ist jedoch zunächst die Zustimmung des Bundestages erforderlich, gefolgt von der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Nach den vorliegenden Plänen der Bundesregierung könnte das Gesetz zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
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