Blaulicht | 12.02.2026

Messertrageverbote und Bereichsbetretungsverbote sorgen für Sicherheit

Bonner Polizei verstärkt die Kontrollen an Karneval

Symbolbild.

Bonn. Die Bonner Polizei bereitet sich intensiv auf den Straßenkarneval 2026 vor. Eine speziell dafür eingerichtete Vorbereitungsgruppe hat bereits im Dezember 2025 mit den Planungen begonnen, um die zahlreichen Karnevalsumzüge und -veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu organisieren.

Der Höhepunkt des Straßenkarnevals beginnt spätestens mit dem Rathaussturm am Donnerstag, dem 12. Februar 2026, anlässlich der Beueler Weiberfastnacht. Am Rosenmontag, dem 16. Februar 2026, werden in Bonn wieder mehrere hunderttausend Besucherinnen und Besucher zum großen Umzug erwartet. Die Bonner Polizei wird beide Veranstaltungen mit einem Großaufgebot begleiten. Dabei steht die Vorbereitungsgruppe in engem Austausch mit den Kommunen und den jeweiligen Veranstaltern.

Für die Gefährdungsbeurteilung des Straßenkarnevals 2026 in Bonn und der Region hat die Bonner Polizei in den letzten Wochen und Monaten kontinuierlich mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder kommuniziert. Es liegen weiterhin keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung der Karnevalsfeierlichkeiten vor.

"Wir haben uns erneut intensiv und gewissenhaft auf die zahlreichen Umzüge und Veranstaltungen in unserem Zuständigkeitsbereich vorbereitet und werden für größtmögliche Sicherheit sorgen. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden deutlich sichtbar und jederzeit ansprechbar präsent sein und konsequent gegen Straftäterinnen und Straftäter sowie gegen Störer vorgehen", erklärt Polizeipräsident Frank Hoever.

Bei verdächtigen Beobachtungen bittet die Bonner Polizei darum, Einsatzkräfte entlang der Zugwege anzusprechen oder entsprechende Hinweise unkompliziert über den Notruf 110 zu melden.

Absolutes Messertrageverbot

Angesichts der steigenden Zahlen der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum unter Einsatz von Messern wird die Polizei auch in diesem Jahr bei den Karnevalsveranstaltungen Personen- und Taschenkontrollen durchführen. Seit der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 ist das Mitführen von Messern aller Art bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Dieses Verbot gilt für alle öffentlichen Karnevalsveranstaltungen sowie sämtliche Karnevalsumzüge.

Bereichsbetretungsverbote

Im Vorfeld der Karnevalsfeierlichkeiten hat die Bonner Polizei - wie bereits in den vergangenen Jahren - Bereichsbetretungsverbote gegen Personen ausgesprochen, die in der Vergangenheit im Bereich der Gewaltkriminalität auffällig geworden sind. In den letzten Wochen wurden insgesamt 22 Personen entsprechend informiert und über die Maßnahmen unterrichtet. Sie sind von Karnevalsumzügen und -veranstaltungen ausgeschlossen und dürfen bestimmte Bereiche nicht betreten. Bei Verstößen gegen die Anordnung wird ein Zwangsgeld fällig.

Verstärkte Kontrollen zum Jugendschutz

Während der Karnevalszeit führt der kommunale Ordnungsdienst verstärkte Jugendschutzkontrollen durch, die bei Bedarf von der Polizei unterstützt werden. Kinder und Jugendliche, die mit Alkohol oder Tabakwaren angetroffen werden, müssen die Flaschen ausleeren bzw. die Packungen abgeben. Weitere Informationen hierzu finden sich in der gemeinsamen Pressemitteilung mit der Stadt Bonn: [Link zur Pressemitteilung].

"Nein heißt Nein!" - ausgelassen und unbelästigt Karneval feiern

Trotz der Feierlaune ist es eine Schattenseite des Karnevals, dass Menschen bei Veranstaltungen, Feiern oder im Gedränge Grenzüberschreitungen und sexuelle Belästigungen bis hin zu Übergriffen erleben können. Mit der 2018 gestarteten Kampagne "Nein heißt Nein!" senden die Stadt Bonn, die Bonner Polizei und die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt eine klare Botschaft: Null Toleranz gegenüber Belästigung und Übergriffen im Karneval.

BA

Symbolbild. Foto: VGV - stock.adobe.com

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