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Den Haag

Hönningen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag stellte vor genau 30 Jahren, am 8. Juli 1996, in einem Rechtsgutachten fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem bekräftigte er die völkerrechtliche Pflicht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“

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