Koblenzer Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Helikoptereinsatz ab
Steillagenweinbau: Hubschrauberspritzung bleibt zulässig
VG Cochem. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat am Dienstag, 27. Mai einen Eilantrag gegen die für 2025 erteilten Genehmigungen zur Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen per Hubschrauber in den Steillagen abgewiesen. Die Klage war von der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. und der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Rheinland-Pfalz eingereicht worden.
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