Fahndung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen

Doppelmord: Weltweite Suche nach Norman Volker Franz

Doppelmord: Weltweite Suche nach Norman Volker Franz

Zielfahndung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen nach Norman Volker Franz. (Aufnahme 1998 Portugal)Quelle: LKA NRW

Nordrhein-Westfalen. Die Zielfahnder des Landeskriminalamtes NRW (LKA NRW) fahnden seit 1999 nach Norman Volker FRANZ, der aufgrund eines Doppelmordes im Jahr 1995 und einer rechtskräftigen Verurteilung des Landgerichts (LG) Dortmund vom 12.03.1996 eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Am 11.03.1997 gelang ihm die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Hagen. Er ist weiterhin dringend verdächtig, im Anschluss an seine Flucht am 26.03.1997 in Weimar und am 21.07.1997 in Halle Raubüberfälle begangen und dabei drei Menschen erschossen zu haben. Bis zu seiner Festnahme am 24.10.1998 in Albufeira (Portugal) hat er dort zusammen mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind gelebt. Seit seiner erneuten Flucht am 28.07.1999 aus dem Zentralgefängnis von Lissabon (Portugal) wird nach Norman Volker FRANZ weltweit wegen fünffachen Mordes gefahndet. Zielfahnder des LKA NRW beabsichtigen im Zusammenwirken mit dem Bundeskriminalamt und nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Dortmund ab dem 23.02.2021 eine weltweite Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen. Dabei steht erstmals eine Fahndung unter Einbindung aller INTERPOL Mitgliedsstaaten im Vordergrund. Die Fahndung nach FRANZ wird über die „Front Page“ der Webseite von Interpol veröffentlicht, der Fahndungsaufruf wird auf den Social-Media-Accounts (Facebook, Twitter, Instagram) in 194 Ländern geteilt. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung der Fahndung erstmals für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen international auf der EUROPOL-Website (EMW) „Europe’s Most Wanted“. Weitergehende Informationen finden sich auf Homepage des Bundeskriminalamtes (www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung1). Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme des Täters führen, ist eine Belohnung von bis zu 25.000 € ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.

Pressemitteilung Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen