Blaulicht | 22.03.2024

Gefährliche Nötigung im Straßenverkehr: Eskalation in Daaden

Drogenvorfall und sehr skurriler Fund bei Verkehrsstreit

Symbolbild. Foto: ROB

Daaden. Am 21. März 2024 gegen 18:30 Uhr ereignete sich auf der L285 zwischen Daaden und Herdorf ein Vorfall im Straßenverkehr, der in einer erheblichen Eskalation endete. Der 28-jährige Beschuldigte aus der Verbandsgemeinde Betzdorf, der mit einem älteren silberfarbenen VW Golf unterwegs war, bedrängte zunächst einen anderen Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren, gefolgt von riskanten Überholmanövern in Kurvenbereichen bis hin zu plötzlichen Bremsmanövern, die beide Fahrzeuge zum Stillstand brachten, wie die Polizeiinspektin Betzdorf mitteilte. Offensichtlich war der Beschuldigte über die Fahrweise des Geschädigten erbost.

In der Folge verließ der Beschuldigte mit seiner Beifahrerin das Fahrzeug, um den Geschädigten zur Rede zu stellen. In einem offensichtlich wütenden und aggressiven Zustand schlug der Beschuldigte auf das Fahrzeug des Geschädigten ein. Dieser setzte daraufhin ein Tierabwehrspray ein, das den Beschuldigten und seine Beifahrerin im Gesicht traf. Trotz dieser Gegenwehr schlug der Beschuldigte die Fahrertür des anderen Fahrzeugs zu und sprang anschließend auf die Motorhaube des Pkw des Geschädigten, wodurch dieser mehrere Kratzer und Dellen erlitt.

Bei der Sachverhaltsaufnahme durch die eingesetzten Beamten der PI Betzdorf konnten bei dem Beschuldigten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf harte Drogen, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem fanden die Polizisten bei der Durchsuchung des Fahrzeugs eine Nachbildung eines männlichen Geschlechtsteils mit beigefügtem Beutel „Fake-Urin“ (ein sogennannter Screeny Weeny). Dieser wird in der Rauschgiftszene verwendet, um im Rahmen einer möglichen Verkehrskontrolle sauberen, meist fremden Urin abgeben zu können.

Die Polizei Betzdorf ermittelt nun wegen verschiedener Straftaten gegen den Beschuldigten und auch gegen den Geschädigten. Zeugen, die insbesondere Angaben zu den Überholmanövern des Golf-Fahrers machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Betzdorf zu melden. BA

Symbolbild. Foto: ROB

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