Blaulicht | 02.05.2025

Strafverfahren eingeleitet

01.05.: Drohne blockiert Rettungshubschrauber-Einsatz

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Michelbach/Gieleroth. Am 1. Mai 2025 ereignete sich auf der B 8 zwischen Michelbach und Gieleroth ein Vorfall, bei dem eine Drohne die Rettungsmaßnahmen nach einem Verkehrsunfall erheblich störte. Der Rettungshubschrauber, der zur Unfallstelle gerufen wurde, konnte aufgrund der Drohne die Rettungsmaßnahmen nicht wie geplant durchführen. Die Drohne, die mit vier Rotoren ausgestattet war und eine Größe von etwa 50x50 cm hatte, filmte offenbar den Einsatz aus der Luft. Für etwa 20 Minuten verharrte sie über der Unfallstelle und behinderte damit den Luftverkehr.

Infolge dieses Vorfalls leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB ein. Der Täter ist bislang unbekannt. Die Polizei Rheinland-Pfalz verfügt zwar grundsätzlich über technische Möglichkeiten, um eine Drohne zur Landung zu zwingen, doch war im vorliegenden Fall die erforderliche Zeit, um diese Maßnahmen umzusetzen, nicht gegeben.

BA




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