Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden:
Eifel: Gnadenhof-Betreiberin muss Hunde abgeben
Kreis Ahrweiler. Die Betreiberin eines sogenannten „Gnadenhofs“ für Hunde muss ihren Tierbestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße auf maximal fünf Hunde reduzieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
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