LBM Cochem-Koblenz bittet um Beachtung der Baustellenbeschilderung
Immer wieder werden Absperrungen wegen Baustellen ignoriert
Brohltal/Region. Der LBM Cochem-Koblenz wird derzeit wiederholt durch besorgte Bürger bzw. Anwohner darüber informiert, dass Verkehrsteilnehmer eine Baustelle durchfahren, obwohl diese für den Verkehr gesperrt ist. Dies betreffe beispielsweise die Sperrung der B412 im Brohltal, die aufgrund von Bauarbeiten an einer Stützwand zwischen Burgbrohl und Brohl-Lützing temporär voll gesperrt ist.
„Mit diesem rücksichtslosen Verhalten gefährden diese Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern insbesondere auch die vor Ort tätigen Baustellenmitarbeiter“, betont Bernd Cornely, Leiter des LBM Cochem-Koblenz.
Dem LBM ist bewusst, dass bei Baumaßnahmen, die eine Änderung der Verkehrsführung bis hin zur Vollsperrung mit sich bringen, oftmals ein hohes Maß an Geduld und Verständnis von den Verkehrsteilnehmern und betroffenen Anwohnern abverlangt wird. Dies gilt auch und insbesondere für die eingerichteten Umleitungsstrecken. Ziel ist es aber stets, die verkehrlichen Beeinträchtigungen für alle Betroffenen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. „So viel wie nötig - so wenig wie möglich, lautet auch hier die Devise“, unterstreicht Cornely.
Der LBM hat bei all‘ seinen Baumaßnahmen u.a. die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ sowie die technischen Regeln zur Sicherheit von Arbeitsstätten zu beachten. Diese bundesweit geltenden Regelungen tragen sowohl den Belangen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer als auch der Arbeitssicherheit des Baustellenpersonals Rechnung.
Ein wesentliches Merkmal, ob eine Vollsperrung erforderlich ist, ist die jeweilige Fahrbahnbreite der vorhandenen Bestandsfahrbahn sowie der für die Arbeiten erforderliche Platzbedarf. In Arbeitsstellen sind gemäß den zuvor genannten Vorschriften und Richtlinien verschiedene Anforderungen an Mindestbreiten einzuhalten. Dabei spielen zum einen die notwendigen Breiten für die Baumaschinen und Arbeitenden und andererseits die benötigte Breite zur Aufrechterhaltung einer verbleibenden Fahrspur eine entscheidende Rolle. Sofern die verkehrsrechtlich angeordnete Beschilderung in einer Baustelle vorsätzlich missachtet wird, können Bußgelder verhängt werden. Zudem kommt hinzu, dass das Wegräumen von Absperrungen bzw. auch das widerrechtliche Durchfahren von Baustellen unter Umständen mit zusätzlichem Arbeits- und insbesondere Kostenaufwand verbunden ist, was nicht zuletzt auch dazu führen kann, dass sich die Baumaßnahmen verzögern. Insofern bittet der LBM Cochem-Koblenz im Interesse aller Beteiligten um Verständnis für die Behinderungen aufgrund von Baumaßnahmen und Beachtung der Baustellenbeschilderung.
Quelle: LBM Cochem-Koblenz
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