Erfolgreiche Kontrolle auf Transitrouten: 47 Strafanzeigen in zwei Tagen
Internationale Zusammenarbeit stärkt Sicherheit auf Autobahnen
Koblenz. Am 10. und 11. März 2026 wurden im Bereich der Bundesautobahnen der Verkehrsdirektion Koblenz die "Mobilen Kontrolltage" durchgeführt. Diese fanden unter Beteiligung von Kräften aus anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland statt. Ziel dieser Aktion war es, kriminalistische Erkenntnisse im Bereich der Autobahnen zu gewinnen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Polizeikräften zu fördern. Bereits zum achten Mal wurde dieser erfolgreiche Einsatz mit internationaler Beteiligung realisiert. Die Bundesautobahnen 3, 61 und 48 im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sind bedeutende Transitrouten für den Güter- und Personenverkehr. Aufgrund ihrer Lage werden sie häufig im Rahmen internationalen Menschenhandels und für den Transfer gestohlener Kraftfahrzeuge genutzt. Zudem sind diese Routen regelmäßig Schauplatz groß angelegter Ladungsdiebstähle und Dieseldiebstähle aus parkenden Lastkraftwagen. Auch bei Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz und benachbarten Bundesländern spielt das Autobahnnetz eine zentrale Rolle, da international agierende Tätergruppen die schnellen Verkehrswege sowohl für die Ein- als auch Ausreise nutzen. Bei den täglichen Kontrollen auf den Bundesautobahnen legen die Polizeibeamten häufig gefälschte Dokumente wie Führerscheine, Ausweise und Aufenthaltstitel zur Legitimation vor, worauf auch bei den Kontrolltagen ein besonderes Augenmerk gerichtet wurde.
Neben einer stationären Kontrollstelle auf der Tank- und Rastanlage Heiligenroth an der BAB 3 fanden an beiden Tagen von 10 bis 18 Uhr umfangreiche mobile Kontrollen durch zivile Kräfte von Polizei und Zoll auf allen Autobahnen im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz statt. Es wurden nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Personen umfassend kontrolliert. Insgesamt wurden an beiden Tagen 47 Strafanzeigen gefertigt, darunter 16 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fünf Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem wurden drei Fälle von Kennzeichenmissbrauch und fünf Fälle von Urkundenfälschung entdeckt. In fünf Fällen gab es Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Außerdem wurden Verstöße im Bereich des Arzneimittelgesetzes, Geldwäschegesetzes und des Tabak- und Alkoholsteuergesetzes zur Anzeige gebracht.
Darüber hinaus wurden 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die hauptsächlich Verstöße im gewerblichen Personen- und Güterverkehr aufgrund von Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, Überladung der Fahrzeuge oder unzureichendem technischem Zustand betrafen. Die meisten dieser Fahrzeugführer konnten nach Beseitigung der Mängel ihre Fahrt fortsetzen.
Insgesamt wurden 38 Sicherstellungen im Zusammenhang mit den festgestellten Straf- und Ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Dazu zählten Fahrzeuge, Fahrzeugschlüssel, gefälschte Dokumente, Kennzeichen und Betäubungsmittel. Drei freiheitsentziehende Maßnahmen wurden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Aufenthaltsgesetz vollzogen. Zur Sicherstellung der Durchführung der eingeleiteten Verfahren wurden zudem sieben Sicherheitsleistungen erhoben.
Der Einsatzleiter zog eine positive Bilanz und bewertete die gewinnbringende länderübergreifende Zusammenarbeit als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung überregionaler und internationaler Kriminalität. Zudem wurde durch die Fahndungstage der präventive Ansatz gestärkt, indem das Entdeckungsrisiko sowohl im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung als auch der Verkehrssicherheit erhöht wurde.
ba
