Hat der Beschuldigte Informationen an einen ausländischen Geheimdienst übermittelt?
Koblenz: Festnahme wegen Verdacht auf Spionage
Karlsruhe/Koblenz. Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. August 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2023 den deutschen Staatsangehörigen Thomas H. in Koblenz von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Thomas H. ist beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beschäftigt. Ab Mai 2023 wandte er sich aus eigenem Antrieb mehrfach an das Russische Generalkonsulat in Bonn und die Russische Botschaft in Berlin und bot eine Zusammenarbeit an. Dabei übermittelte er zu einer Gelegenheit Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst. Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Der Beschuldigte wurde heute (9. August 2023) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Pressemitteilung des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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