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Derzeit werden von der Staatsanwaltschaft Koblenz Zeugen festgestellt und vernommen

Tödlicher Unfall im Klotti-Park: Kein Verdacht auf Straftat

Koblenz. Zu den in dem Todesermittlungsverfahren bisher durchgeführten Verfahrensschritten teilt die Staatsanwaltschaft mit: Die Obduktion der leider verstorbenen Frau ist mittlerweile erfolgt. Danach ist Tod auf den Sturz von der Achterbahn zurückzuführen. Nach ihrer Begutachtung und einer Sicherstellung des Wagens, in dem sich das Unglück ereignet hat, ist die Beschlagnahme der Achterbahn durch die Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben worden.

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