Aus dem Polizeibericht
Kontrolle auf der A3
Montabaur. Am Dienstag, den 23.07.2024, führte die Polizeiautobahnstation Montabaur mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Koblenz gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt, ab dem Autobahndreieck Dernbach (ADD), durch. Der Schwerpunkt lag auf der Überwachung des bestehenden Überholverbots und des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands für LKW. Das Überholverbot und der Mindestabstand von 50 Metern für LKW, die mindestens 50 km/h fahren, werden in diesem Streckenabschnitt durch Verkehrszeichen geregelt. Anlass der Maßnahmen waren steigende Unfallzahlen in der Vergangenheit, an denen häufig LKW beteiligt waren. Hauptursachen der Unfälle waren Verstöße gegen das Überholverbot und das Unterschreiten des Sicherheitsabstands.
Während der Kontrollen wurden vier LKW-Fahrer festgestellt, die das Überholverbot missachteten. Darüber hinaus unterschritten eine erhebliche Anzahl von LKW-Fahrern den vorgeschriebenen Abstand. Die Fahrer wurden in verkehrserzieherischen Gesprächen auf die Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmer hingewiesen. Nach der Auswertung der Abstandsverstöße werden die Verkehrsordnungswidrigkeiten an die Halter der betroffenen LKW versandt.
Sprinter war nicht mehr straßentauglich
Hachenburg. Am Dienstag, dem 23.07.2024, gegen 09:30 Uhr stellte die Polizei Hachenburg einen verkehrsunsicheren südosteuropäischen Sprinter fest. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass es sich um ein Schrottsammler-Fahrzeug handelte und der Verdacht der Verkehrsunsicherheit bestätigt wurde. Aufgrund der offensichtlichen Mängel wurde eine Überprüfung durch den TÜV veranlasst. Dabei wurden zahlreiche erhebliche Mängel festgestellt: Der Hauptrahmen war an mehreren Stellen durchgerostet, die Bodengruppe war so stark beschädigt, dass die Straße unter dem Fahrzeug sichtbar war. Der Tank war provisorisch mit einem Tuch abgedichtet und verlor an mehreren Stellen Kraftstoff. ABS und Handbremse waren abgetrennt und mit Kabelbindern am Rahmen befestigt. Weitere Teile des Rahmens, Hilfsrahmens und der Bodengruppe waren mit dünnem Blech und Holzschrauben befestigt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und das Fahrzeug stillgelegt. Eine Reparatur erschien unmöglich oder unverhältnismäßig teuer. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. ROB
