Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat heute den Eltern und der Schwester der am 11.03.2023 getöteten Luise Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 125.000 Euro zugesprochen. Zudem wurden die Beklagten dazu verurteilt Beerdigungskosten in Höhe von 15.263,94 Euro zu zahlen und die Kläger von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 4.403,36 Euro nebst Zinsen freizustellen. Das Gericht stellte außerdem die Schadensersatzplicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden fest.
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