Aus dem Polizeibericht
Langer Rückstau nach Lkw-Brand
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Donnerstag, dem 29. Februar, um 14:03 Uhr wurde der Polizeiautobahnstation Mendig der Brand eines LKW mit Sattelauflieger auf der A 61 in Fahrtrichtung Köln, Höhe Anschlussstelle Bad Neuenahr Ahrweiler, gemeldet. Bei Ankunft der Polizei und der Feuerwehr standen der LKW und der Auflieger im Bereich der Reifen in Flammen. Der Sattelauflieger war mit Papierrollen beladen, die ebenfalls Feuer fingen. Da während der Brandbekämpfung die Papierrollen immer wieder entflammten, entschied die Feuerwehr in Zusammenarbeit mit dem THW, den Auflieger zu entladen und die Papierrollen im angrenzenden Industriegebiet Grafschaft endgültig zu löschen. Die Fahrbahn war durch Löschschaum und Öl verunreinigt, weshalb der Verkehr nicht an der Brandstelle vorbeigeleitet werden konnte, bevor die Fahrbahn gereinigt wurde. Die Autobahnmeisterei leitete den Verkehr am Autobahndreieck Sinzig ab bzw. um. Es dauerte mehrere Stunden, bis die Fahrbahn gereinigt und der Verkehr an der Brandstelle vorbeigeleitet werden konnte. Die Reinigungs- und Bergungsarbeiten an der Brandstelle auf der A 61, Höhe Autobahndreieck Bad Neuenahr Ahrweiler, Fahrtrichtung Köln, waren am Freitag, dem 1. März, um 4 Uhr abgeschlossen, und die Autobahn konnte wieder freigegeben werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der Brand infolge eines technischen Defekts entstanden ist. Der entstandene Sachschaden dürfte sich im mittleren sechsstelligen Bereich bewegen. Glücklicherweise wurde niemand während des Brandes und der anschließenden Lösch-, Reinigungs- und Bergungsarbeiten verletzt. Aufgrund der Komplikationen bei den Arbeiten mussten die PKW-Fahrer bis etwa 20:30 Uhr im Stau ausharren. Erst um 23 Uhr konnten auch die im Rückstau befindlichen LKW die Einsatzstelle passieren.
Polizei führte Kontrollen durch
Ahrbrück/Insul/Adenau. In den Morgenstunden des 27. Februar führten Beamte in Ahrbrück, im Bereich der Grundschule und der Kindertagesstätte, Kontrollen an ankommenden Fahrzeugen durch, um die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder zu überprüfen. Es wurden lediglich Verwarnungen wegen nicht mitgeführter Dokumente ausgesprochen.
Später am Morgen wurde eine Laser-Geschwindigkeitsmessung in der Hauptstraße in Insul durchgeführt, bei der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verwarnungsbereich festgestellt wurden. Ebenso wurden Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt.
Am frühen Nachmittag erfolgte eine weitere Geschwindigkeitskontrolle in der Hauptstraße in Quiddelbach. Hier blieb es ebenfalls bei Verstößen im Verwarnungsbereich, mit Ausnahme einer Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Nachmittags wurden in der Hauptstraße in Adenau weitere Kontrollen durchgeführt, bei denen mehrere Verstöße gegen die Gurtpflicht sowie sonstige Mitführpflichten verwarnt wurden. Zudem wurden mehrere Kontrollaufforderungen diesbezüglich ausgestellt.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit an diesem Tag betrug 77 km/h bei erlaubten 50 km/h innerorts. Die Fahrerin erwartet ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro plus Gebühren sowie einem Punkt im Fahreignungsregister.
Kontrolle auch in Vettelhoven
Vettelhoven. Am 28. Februar führte die Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler, aufgrund der Anfrage von Anwohnern, Geschwindigkeitsmessungen in Vettelhoven durch. In dem Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr wurden Fahrzeuge gemessen und kontrolliert, die von Holzweiler nach Vettelhoven fuhren und sich bereits innerorts befanden. In dem Zeitraum kam es lediglich zu zwei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (1x 12km/h, 1x 11km/h Überschreitung). Alle anderen Verkehrsteilnehmer hielten sich vorbildlich an die Vorschriften.
Motorradfahrer bei Altenahr schwer verletzt
Altenahr. Am Sonntag, den 3. März 2024, gegen 12:00 Uhr, fuhr ein 60-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem Motorrad auf der Bundesstraße 257 von Meckenheim in Richtung Altenahr. Zu diesem Zeitpunkt war auf der Straße ein reger Verkehr in beiden Richtungen vorhanden. Während der Fahrt auf der kurvigen und abschüssigen Strecke zwischen der Sommerrodelbahn und dem Abzweig nach Altenahr überholte der Motorradfahrer drei PKW, die ebenfalls in dieselbe Richtung unterwegs waren. Dies erfolgte trotz der scharfen Kurven und der entsprechenden Beschilderung, die das Überholen verbieten. Während des Überholvorgangs bemerkte der Motorradfahrer plötzlich Gegenverkehr. Trotz dieser Situation gelang es ihm, alle drei PKW sicher zu überholen, jedoch verlor er beim Wiedereinscheren nach rechts die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte. Es kam zu keiner Berührung mit einem der überholten PKW oder dem entgegenkommenden Fahrzeug. Der Motorradfahrer geriet nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum, wodurch er schwere Verletzungen am Rücken und Becken erlitt. Laut dem Notarzt besteht keine unmittelbare Lebensgefahr. Das Motorrad wurde erheblich beschädigt. Der verletzte Motorradfahrer wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Die genaue Ursache des Sturzes wird im Rahmen weiterer Ermittlungen untersucht.
ROB
