Blaulicht | 26.11.2024, 09:57 Uhr

Vier Alkoholfahrten in einer Nacht: Polizei des Rhein-Sieg-Kreises zieht Betrunkene aus dem Verkehr

Leere Bierdosen im Auto und mit über 1,9 Promille unterwegs

Symbolbild. Foto: gopixa - stock.adobe.com

Rhein-Sieg-Kreis. In der Nacht von Samstag (23. November) auf Sonntag (24. November) erwischte die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis gleich vier Alkoholsünder.

Der Erste fiel am Samstagabend um kurz vor 23:00 Uhr in Siegburg-Kaldauen auf. Ein Zeuge hatte an der Wahnbachtalstraße beobachtet, wie ein Mann zu einem Auto torkelte, einstieg und losfuhr. Diese Informationen und das Kennzeichen des entsprechenden BMW gab der aufmerksame Verkehrsteilnehmer der Polizei durch, die den entsprechenden Pkw kurz darauf in der Straße „Am Abtshof“ ausfindig machen und anhalten konnte. Der 24 Jahre alte Fahrer gab den Polizisten gegenüber zu, Alkohol konsumiert zu haben. Ein entsprechender Test ergab vor Ort dann auch einen Wert von gut 1,7 Promille. Ein ebenfalls durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf mehrere Substanzen. Bevor der Siegburger zu einer nahegelegenen Polizeiwache gebracht werden konnte, versuchte er noch, zu Fuß zu flüchten. Die Polizisten hatten ihn jedoch schnell eingeholt und fuhren mit ihm zu ihrer Dienststelle. Da sich der 24-Jährige während der gesamten Zeit unkooperativ und von stark wechselnder Stimmung zeigte, wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten bis zu seiner Ausnüchterung am nächsten Morgen in polizeiliches Gewahrsam genommen. Der Mann wird sich nun in einem Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung infolge von Alkoholgenuss verantworten müssen.

Wenige Stunden später sah eine Streifenwagenbesatzung in Troisdorf einen Skoda, der von der Siebengebirgsallee in die Frankfurter Straße abbog. Dabei fuhr der Wagen leichte Schlangenlinien, war deutlich langsamer als die erlaubten 50 km/h und bremste immer wieder ohne ersichtlichen Grund ab. Die Polizisten hielten das Fahrzeug an und kontrollierten den Fahrer. Bei diesem war deutlicher Atemalkoholgeruch feststellbar. Außerdem lagen im Auto leere Bierdosen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von über 1,9 Promille. Während der polizeilichen Maßnahmen auf einer Wache stellte sich heraus, dass der 29 Jahre alte Mann aus Waldbröl derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihn erwartet daher nicht nur eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, sondern auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die dritte Blutprobe ergab sich gegen 03:30 Uhr in Niederkassel-Mondorf. Hier meldete wieder ein Zeuge der Polizei eine mutmaßliche Trunkenheitsfahrt in der Hafenstraße. Ein offenbar alkoholisierter Mann sei auch hier in ein Auto gestiegen und losgefahren. Die Polizeibeamten suchten im Rahmen der Fahndung auch die Anschrift des Fahrzeughalters auf. Dort angekommen, fuhr kurz darauf auch der 39 Jahre alte Halter mit dem entsprechenden BMW vor und kollidierte dabei beinahe mit einem geparkten Auto. Der Fahrer machte direkt einen stark alkoholisierten Eindruck. So musste er sich beim Aussteigen aus seinem Auto daran festhalten, um nicht zu stürzen, schwankte beim Gehen massiv und zeigte verzögerte Reaktionen. Einen Atemalkoholtest lehnte der Niederkasseler ab. Er wurde mit zu einer Polizeidienststelle genommen. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.

Kurz nach 04:00 Uhr entdeckten Polizisten in Sankt Augustin-Mülldorf noch einen E-Scooter, dessen Fahrer verbotswidrig eine weitere Person mitnahm, als er gerade von der Südstraße in die Bonner Straße abbog. Das Elektrokleinstfahrzeug wurde angehalten und die Beamten stellten bei dem 20-jährigen Fahrer leichtes Schwanken beim Gehen fest. Der Mann bestätigte auch, Alkohol konsumiert zu haben, gab jedoch an, nicht gewusst zu haben, dass für ihn auf dem Roller die gleichen Promille-Grenzen gelten, wie beim Autofahren. Ein Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von annähernd 1,4 Promille. Der Rollerfahrer wird sich nun ebenfalls wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.

Allen Alkoholsündern wurden Blutproben entnommen und das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt.

Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei Alkohol am Steuer nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Sie gefährden damit nicht nur die eigene Gesundheit und Unversehrtheit, sondern auch die von anderen Personen. Gerade jetzt in der Zeit der Weihnachtsfeiern sollten Sie im Vorfeld organisieren, wie Sie später nachhause kommen. Sollten Sie wissen, dass sie noch ein Fahrzeug führen müssen, gehen Sie lieber auf Nummer sicher und verzichten Sie ganz auf alkoholische Getränke.

Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: gopixa - stock.adobe.com Foto: gopixa - stock.adobe.com

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