Blaulicht | 28.10.2022

Die Beschuldigte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben

Ochtendung: Mit Messer in Oberschenkel gestochen

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Ochtendung. Die Staatsanwaltschaft legt einer 53-jährigen Beschuldigten zur Last, am 17.02.2021 eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil ihres Ehemannes begangen haben, indem sie diesem anlässlich einer Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen haben soll. Aufgrund ihrer psychischen Disposition soll die Beschuldigte dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft mit ihrer Antragsschrift deren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt. Die Verhandlung am Koblenzer Landgericht beginnt am 15.11.2022

Pressemitteilung des Landgericht Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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