Laut Angklage war der Beschuldigte auch im Besitz von kinderpornographischen Materials
Sexueller Mißbrauch eines Kindes in Hammerstein: Gerichtsverhandlung startet
Koblenz/Hammerstein. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in der Zeit von Januar bis September 2020, mehr als 20 Mal mittels Kommunikationstechnologie auf ein Kind eingewirkt zu haben, um sich, teilweise auch durch Bestimmung eines Kindes zu sexuellen Handlungen, in den Besitz von kinderpornographischem Material zu bringen. Des Weiteren habe er es in über zehn Fällen unternommen, sich oder eine andere Person in den Besitz kinderpornographischer Schriften zu bringen, dies zum Teil tateinheitlich mit Anstiftung zum sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie versuchter Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes. Die Gerichtsverhandlung beginnt am 7. März.
Pressemitteilung des Landgericht Koblenz
