Das Landgericht Koblenz muss erneut darüber entscheiden, wie der Mann, der des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen wurde, künftig untergebracht wird.
Sicherheitsverwahrung: Sexualstraftäter aus dem Brohltal legt Revision ein
Koblenz. Ein Angeklagter aus dem Brohltal ist aufgrund des Urteils des Landgerichts Koblenz vom 04.03.2020 in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2021 rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften, wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften, wegen...
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