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Auch wenn das Wohngeld bundesweit zum 1. Januar erhöht wird, ist eine Sachbearbeitung bis 5. Januar nicht möglich. Grund: Die Software muss erst angepasst werden

Wohngeld im Kreis MYK: Keine Sachbearbeitung möglich

Kreis Mayen-Koblenz. . Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals bundesweit automatisch erhöht. Damit verbunden ist die Anpassung des Bearbeitungsprogramms. Dies hat vorübergehende Auswirkungen auf die Arbeit der Wohngeldstelle des Landkreises Mayen-Koblenz. In der Zeit vom 29. Dezember 2021 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2022 können in der Kreisverwaltung weder individuelle Auskünfte in Wohngeldangelegenheiten erteilt noch Dateneingaben und Sachbearbeitung durchgeführt werden.

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