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Sozialversicherung
Symbolbild. Foto: Pixabay
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BSG-Urteil führt zu Einschränkungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Andernach: Ärztliche Bereitschaftspraxis wird geschlossen

Andernach/Region. Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht von freiberuflich tätigen Poolärztinnen und -ärzten hat konkrete Auswirkungen auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Rheinland-Pfalz. Weil neben deutlichen Kostensteigerungen auch massive Mehrbelastungen auf die ohnehin bereits an der Leistungsgrenze arbeitenden Praxen zukommen, ist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) gezwungen, den ÄBD anzupassen und Angebote zu reduzieren.

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