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Stempel

Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung für Schwerbehinderte durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Stempel auf Parkausweis verblasst: Mann muss Abschleppkosten selbst zahlen

Koblenz. Das Landgericht Koblenz hatte sich mit einem besonderen Fall auseinerzusetzen. Muss ein Autofahrer die Kosten für ein Abschleppunternehmen selbst tragen, falls das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt und abgeschleppt wurde, wenn der amtliche Stempel verblichen ist? Das Landgericht Koblenz sagt: Ja! Der Sachverhalt trug sich wie folgt zu:

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