Blaulicht | 15.11.2019

Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt führen gemeinsam Jugendschutzkontrollen mit dem Zoll in Koblenz durch

Testkäufer fördern erneut Verstöße zu Tage

Testkäufer fördern erneut Verstöße zu Tage

Koblenz. Bei Jugendschutzkontrollen in Koblenz fielen 11 von 34 Verkaufsstellen durch. Dort konnten minderjährige Testkäufer Alkohol, Tabak und DVDs erwerben, obwohl deren Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Auch der Zoll wurde fündig. Beamte des Hauptzollamtes Koblenz ermitteln in insgesamt 10 Fällen wegen Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug und Steuerhinterziehung.

Am 08.11.2019 haben Polizeibeamte des Gemeinsamen Sachgebietes Jugend (GSGJ), der Bundespolizei, des Jugendamtes und Mitarbeiter des Ordnungsamtes bereits zum dritten Mal gemeinsame Jugendschutzkontrollen in Koblenz durchgeführt.

Mit drei Teams wurden in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr insgesamt 34 Supermärkte, Elektromärkte, Einzelhandelsgeschäfte Shisha-Bars, Shisha-Shops und Kioske aufgesucht um sog. Testkäufe durchzuführen.

Die minderjährigen Testkäufer wurden allesamt von der Höheren Berufsfachschule Polizei und Verwaltung in Lahnstein rekrutiert und im Vorfeld auf ihren „Einsatz“ vorbereitet. Sie müssen u.a. wissen, dass sie die Verkäufer nicht durch erhebliches Drängen zum Gesetzesverstoß verleiten dürfen. Das war in 11 von 34 Fällen auch gar nicht notwendig, weil die betreffenden Verkäufer bereitwillig Alkohol, Zigaretten und DVDs mit Altersbeschränkung an die noch minderjährigen Polizisten in spe abgaben. Und das, obwohl überall entsprechende Jugendschutzhinweise im Bereich der Kassen angebracht und die Kassensysteme nahezu flächendeckend mit akustischen oder visuellen Warnsignalen ausgestattet waren.

Besonders gravierend: In mehreren Fällen ließen sich Verkäufer die Ausweise vorzeigen, gaben aber dennoch Alkohol und Zigaretten an die minderjährigen Testkäufer ab. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben klar: kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, kein Branntwein und keine Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren. Verstöße ziehen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich und können im Höchstfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Kontrollergebnis gehört aber auch, dass sich 23 von 34 Verkäufern korrekt verhielten. Ihnen wurde im Nachgang zum Testkauf ein positives Feedback für vorbildliches Verhalten gegeben. Damit scheint der erhöhte Kontrolldruck Wirkung zu zeigen. Wurden zuletzt in jedem zweiten Geschäft verbotswidrig Alkohol und Tabak verkauft, konnten solche Verstöße jetzt nur noch in jedem dritten Geschäft festgestellt werden. Die beteiligten Institutionen sind sich aber darüber einig, dass dieser Erfolg für einen effektiven Jugendschutz (noch) nicht ausreicht. Die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt unter Beteiligung des Zolls werden daher auch zukünftig fortgeführt.

Pressemitteilung Polizeipräsidium Koblenz

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