Alle Artikel zum Thema: Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde

Schutz der Tiere während der Brutzeit gewährleisten

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März

Kreis Neuwied. Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für diese Arbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Neuwied hin. Ziel ist es, den Schutz der Tierwelt während der Brutzeit zu gewährleisten.

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Westerwaldkreis. Seit November vergangenen Jahres läuft ein umfassendes Artenschutzprojekt zum Blauschillernden Feuerfalter (Lycaena helle) im FFH-Gebiet „Hoher Westerwald“, das sich insbesondere auf die Region rund um die Fuchskaute konzentriert. Die Stiftung „Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“ fördert das Vorhaben mit Mitteln aus Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Das Gebiet zählt zu den bundesweit bedeutendsten Vorkommen dieser gefährdeten Schmetterlingsart.

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