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Verwaltungsgericht Koblenz: Die Plakattafel beeinträchtige die Sicherheitdes Straßenverkehrs und sei deshalb nicht genehmigungsfähig.

Keine Genehmigung fürWerbeanlage an der B 9 bei Sinzig

Sinzig/Koblenz.Eine beleuchtete Plakatanschlagtafel mit einer Werbefläche von 3,80 m x 2,80 m darf an der B 9 nicht errichtet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, beantragte beim Landkreis Ahrweiler die Genehmigung für eine Werbeanlage, die im rechten Winkel zur Fahrbahn der B 9 mit einem Abstand von etwas über 20 m errichtet werden sollte.

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