Einsatz von Messern in der schweren Gewaltkriminalität in Rheinland-Pfalz

Zielgerichtet den Einsatz von Messern noch stärker bekämpfen

Urteilsauswertung des Ministeriums der Justiz

Zielgerichtet den Einsatz von Messern noch stärker bekämpfen

Justizminister Herbert Mertin gab auf einer Pressekonferenz bekannt, dass sich die Fallzahlen schwerer Gewaltkriminalität und insbesondere des Einsatzes von Messer in Rheinland-Pfalz auf einem niedrigen Niveau befinden. Foto: Justizministerium Rheinland-Pfalz

27.01.2020 - 09:25

Mainz. Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Justizminister Herbert Mertin in Mainz eine Urteilsauswertung des Ministeriums der Justiz zum Einsatz von Messern in der schweren Gewaltkriminalität vor.

„In den Medien wird gerade in jüngster Zeit der Eindruck vermittelt, die Zahl der Gewaltkriminalität mit Messern habe massiv zugenommen und stelle inzwischen gar ein Massenphänomen dar. Da eine valide statistische Erfassung derzeit noch nicht zur Verfügung steht, haben wir selbst eine entsprechende Urteilsauswertung für die Jahre 2013 und 2018 vorgenommen“, erklärte der Minister.

So seien sämtliche Urteile der Jahre 2013 und 2018 (Datum der Rechtskraft), die die schwere Gewaltkriminalität betreffen (insbesondere Mord, Totschlag, Vergewaltigung, gefährliche und schwere Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Raub) dahin untersucht worden, ob in den abgeurteilten Fällen ein Messer eingesetzt wurde, um ein Opfer zu bedrohen oder zu verletzen.

„Jedenfalls für Rheinland-Pfalz kann ich feststellen: Die Fallzahlen schwerer Gewaltkriminalität bewegen sich insgesamt auf einem niedrigen Niveau. So gab es 2013 insgesamt 260 verurteilte Personen – darunter 84 Ausländer. 2018 fielen 273 Verurteilte unter die untersuchten Vorschriften, davon 85 Ausländer. Dabei kam es 2013 lediglich in 22 Fällen zum Einsatz eines Messers, 2018 in 29 Fällen. Hinzu kamen 2013 elf und 2018 zehn Bedrohungen mit einem Messer. Selbstverständlich ist jeder dieser Fälle einer zu viel. Dennoch kann festgehalten werden, dass es sich bei diesen Messereinsatzfällen um eine überschaubare Zahl handelt, die von unserer Justiz konsequent verfolgt und geahndet werden“, so der Minister weiter.

Zu berücksichtigen sei auch, dass sich die meisten Taten im häuslichen Bereich abgespielt hätten, wobei sich Täter und Opfer kannten bzw. in einer Beziehung zueinander standen. Sie seien sich in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht rein zufällig begegnet. Der Tatort sei 2013 in zehn von 22 Fällen des Messereinsatzes der häusliche Bereich gewesen; 2018 in 16 von 29 Fällen. Eine Täter-Opfer-Beziehung im Sinne von Angehörigenverhältnis, Freundschaft oder Bekanntschaft habe 2013 in 17 von 22 Fällen festgestellt werden können; 2018 in 22 von 29 Fällen.

Minister Mertin abschließend: „Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie wir mit den Mitteln des Strafrechts zielgerichtet den Einsatz von Messern noch stärker bekämpfen können. Hier gibt es verschiedene denkbare Ansätze, etwa für bestimmte vorbestrafte Personen bereits das Mitsichführen eines Messers als solches unter Strafe zu stellen. Ich werde diese Frage bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni zum Thema machen!“

Pressemitteilung Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

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