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Am 29.04.2025

Blaulicht

Die Kinder sollen in Pflegefamilien untergebracht werden

Zülpich: Drei Kinder misshandelt - Ermittlungen dauern an

Zülpich. Die Staatsanwaltschaft Bonn und die Bonner Polizei ermitteln aktuell wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen eine 21-jährige Mutter von drei Kindern im Alter von zwei, drei und fünf Jahren aus Zülpich sowie gegen ihren 29-jährigen Lebensgefährten, der nicht der leibliche Vater der Kinder ist. Am vergangenen Mittwoch, dem 23. April 2025, wurde die Polizei Euskirchen über den Notruf alarmiert, nachdem aufmerksame Passanten zwei der Kinder, drei und fünf Jahre alt, unbeaufsichtigt auf der Straße in einem Wohngebiet in Zülpich entdeckt hatten. Die Kinder wurden zunächst von den Zeugen und anschließend von den Beamten der Polizei Euskirchen betreut.

Die Kinder, die nach Einschätzung der eingesetzten Polizisten in einem körperlich schlechten Zustand waren, wurden sofort zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen. Das Jugendamt nahm die beiden Kinder sowie ein zweijähriges Geschwisterkind, das sich ebenfalls in einem körperlich schlechten Zustand befand, in Obhut. Die Unterbringung der Kinder in eine Pflegefamilie wird vorbereitet.

Auf Basis der ärztlichen Befunde und weiterer Ermittlungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft Bonn beim zuständigen Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung der Mutter und ihres Lebensgefährten erwirkt, die am Montag, dem 28. April 2025, von der Kriminalpolizei Euskirchen vollstreckt wurden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden digitale Spurenträger und weitere mögliche Beweismittel sichergestellt, die nun umfassend ausgewertet werden.

Die Familie war bereits zuvor durch das zuständige Kreisjugendamt betreut worden. Aufgrund möglicher Dienstpflichtverletzungen wurde auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamts eingeleitet. Aus Gründen der Neutralität werden die weiteren Ermittlungen vom Polizeipräsidium Bonn geführt.

Angesichts des besonderen Schutzes der Persönlichkeitsrechte, insbesondere der Kinder, sowie aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben zum Verfahren gemacht werden. Dies schließt Informationen zum Gesundheitszustand der Kinder ein. Hinweise auf Sexualstraftaten zu deren Nachteil haben sich bisher nicht ergeben. Die Ermittlungen dauern an.

BA

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