50 Mio € für Denkmalschutz
Ellen Demuth MdB begrüßt den Start des Denkmalschutz-Sonderprogramms XV
aus Neuwied
Neuwied-Altenkirchen. Ellen Demuth MdB begrüßt den Start des Denkmalschutz-Sonderprogramms XV. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Für das Programm stehen bundesweit 50 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden können Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler.
„Ich freue mich, dass der Bund auch im Jahr 2026 50 Millionen Euro für den Denkmalschutz zur Verfügung stellt. Gerade für Eigentümer und Träger historischer Gebäude sind notwendige Sanierungen oft eine große finanzielle Aufgabe. Mit dem Sonderprogramm hilft der Bund dabei, unser kulturelles Erbe zu erhalten“, sagt die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, Ellen Demuth.
Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden.
In Rheinland-Pfalz ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz die zuständige Antragsstelle. Die Anträge werden dort geprüft und anschließend über das Land an den Bund bis spätestens zum 2. Oktober 2026 weitergeleitet. Die Frist für die Einreichung bei der GDKE steht noch nicht fest und wird noch gesondert mitgeteilt.
„Ich ermuntere Eigentümer und Träger bei uns in der Heimat, jetzt zu prüfen, ob ihre Vorhaben für eine Förderung infrage kommen. Mein Büro steht bei Fragen und für die genauen Förderrichtlinien gerne unter ellen.demuth@bundestag.de zur Verfügung. Geeignete Projekte aus unserer Heimat unterstütze ich auf Wunsch auch mit einem Unterstützerschreiben“, so Demuth abschließend.
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Ellen Demuth MdB Foto: Tjark Thönßen