Unabhängige Prüfung ist im Sinne der Gerechtigkeit
Leserbrief zum Kontrovers - Thema „Helfer im Fadenkreuz?!“ Ausgabe 30/2013 vom 24.7.2013
Polizisten und Polizistinnen erfüllen eine oft schwierige Aufgabe, der die Mehrheit von ihnen auf professionelle Weise nachkommt. Dennoch gibt es auch gegen die Polizei immer wieder ernstzunehmende Vorwürfe von Misshandlung durch einzelne Polizisten. Diese Vorwürfe werden zum Teil nicht ausreichend untersucht. Das kann zu einem Mangel an Verantwortlichkeit und zu einem Klima der Straflosigkeit führen. 2008 wurden in Berlin mindestens 578 Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt. Das Ergebnis war: Die meisten Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, Gerichtsverfahren waren die Ausnahmen. Deshalb ist es richtig, dass eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet wird. Denn vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten wegen Misshandlung nicht konsequent. Oft verlaufen die Verfahren schleppend und oberflächlich. Täter gehen straffrei aus, Zeugen werden nicht vernommen, Beweise spät oder gar nicht gesichert. Polizisten ermitteln gegen Polizisten. Verfahren werden ergebnislos eingestellt. Eine Hilfe zur Aufklärung ist auch eine individuelle Kennzeichnung für Polizisten, damit gewaltbereite Polizisten identifiziert werden können. Andere europäische Länder sind hier weiter: In England und in skandinavischen Ländern gibt es unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen gegen die Polizei, und die Polizisten tragen Nummer oder Namen, um eine objektive Aufklärung gewährleisten zu können. Deshalb ist es notwendig, dass sich auch in Deutschland Polizisten ihrer Verantwortung bewusst werden, um für die Einhaltung der Menschenrechte einzutreten. Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle und die Kennzeichnungspflicht für Polizisten sind eine Hilfe für Opfer unverhältnismäßiger Gewalt, um Gerechtigkeit zu erlangen.
Inge Rockenfeller
Neuwied
