Don´t drink and drive
Scheinbar hat sich dieser eingängige Spruch noch immer nicht überall etabliert. Dies mussten die Beamten der Polizeiinspektion 2 in Metternich am Samstag wieder mehrfach feststellen.
Zunächst wurde gegen 01:25 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Straße „Am Turnerheim“ in Güls gemeldet. Vor Ort stellten die eingesetzten Beamten fest, dass ein 18-jähriger Fahranfänger bei dem Versuch mit seinem Pkw die „Eselsbrücke“ zu überqueren, gescheitert war. Er war mit seinem Auto nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und beschädigte die Verlängerung des Brückengeländers. Die Schadenshöhe hält sich mit 1000,- € zwar in Grenzen, leider hatte der junge Fahrer allerdings dem Alkohol zugesprochen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,72 %o. Nicht nur, dass für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gilt, in diesem Fall kann man getrost unterstellen: Ohne Alkohol wäre das nicht passiert.
Wenig später, um 03:20 Uhr, fiel ein weiterer Kraftfahrer auf, der seinen Fiat über die Otto-Schönhagen-Straße lenkte. Im Zuge der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten auch bei dem 34-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch fest. Ein Alko-Test ergab einen Wert von 1,21 Promille. Nun sieht sich auch dieser Kraftfahrer einem Strafverfahren gegenüber. Der Führerschein ist zunächst mal weg. Tröstlich für ihn dürfte lediglich sein, dass er die Karnevalszeit nun ungeniert genießen kann, da er sowieso mit dem Taxi fahren muss.
