Kinderschutzbund im Kreis Neuwied

70 Jahre Grundgesetz:Ohne Kinderrechtenicht in bester Verfassung

Neuwied. Zum 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes fordert der Kinderschutzbund Neuwied, dass die Kinderrechte in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden - mit sämtlichen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten sowie dem Vorrang des Kindeswohls. „Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen“, erklärt der Vorstand des Kinderschutzbundes Neuwied. „Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind.“ Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern will im Herbst einen Vorschlag vorlegen, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Der Kinderschutzbund hat gemeinsam mit anderen im Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

„Wenn Kinder und ihre Rechte fehlen, dann kommen Kinder lediglich als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte in der Verfassung vor. Wenn die Verfassung die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett“, sind sich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzes Neuwied einig.

Der Kinderschutzbund hat es sich zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. Daher setzt sich der Kreisverband für einen“ Platz der Kinderrechte“ in Neuwied ein, wie er schon in Höhr-Grenzhausen, Mainz und Bad Kreuznach eingerichtet wurde.

Pressemitteilung

Kinderschutzbund Neuwied