Politik | 17.02.2016

FDP-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

Abführung der RWE-Aufsichtsratsgelder auch von Pensionär Kühn gefordert

Siegburg. Die FDP-Fraktion im Kreistag Rhein-Sieg begrüßt die Entscheidung des NRW-Innenministeriums zu den Aufsichtsratsgeldern von kommunalen Beamten. „Wenn Behördenleiter wie der ehemalige Landrat Frithjof Kühn im Aufsichtsrat von großen Konzernen wie RWE sitzen, handelt es sich nicht um einen privaten Job, sondern um ein Mandat als Beamter des RWE-Aktionärs Rhein-Sieg-Kreis. Diese Feststellung durch das Innenministerium war überfällig“, so FDP-Fraktionschef Karl-Heinz Lamberty. Für ihn sei es unverständlich, dass sich das Ministerium mit einem entsprechenden Erlass so lange Zeit gelassen habe: „Diese klare Aussage aus Düsseldorf hätten wir früher erwartet.“ Das Hin und Her der letzten Jahre und die Debatte mit Kühn habe die Zusammenarbeit in der Kreispolitik unangenehm belastet und viel Zeit gekostet.

Da die Rechtsauffassung des ehemaligen Landrats mit der Entscheidung des Ministeriums hinfällig sei, sieht die FDP auch Auswirkungen für den „Deal“ zur Verwendung des Geldes zwischen Kreis und Kühn. „Für die freiwillige Abführung der Gelder fehlt jetzt eindeutig die Rechts- und Geschäftsgrundlage. Das Geld steht dem Kreis ohne Wenn und Aber zu“, stellt Lamberty fest. Zwar solle der gewählte Verwendungszweck für das Geld nicht angerührt werden. Es zeige sich nun aber mit aller Deutlichkeit, dass es eine Fehleinschätzung des ehemaligen Landrats gewesen sei, das dem Kreis zustehende Geld nach eigenem Gutdünken verteilen zu können.

Darüber hinaus fordert die FDP, dass Kühn auch als Pensionär die RWE-Gelder an den Kreis abführt, betont Lamberty: „Als Beamter wird Herr Kühn auch im Ruhestand durch den Kreis versorgt. Wenn darüber hinaus Gelder von RWE an den ehemaligen Landrat fließen, gehören sie auch nach seiner Amtszeit in die Kasse des Kreises. Wir sehen hier eine nachwirkende Verpflichtung des ausgeschiedenen Beamten. Schließlich wurde Herr Kühn vor einigen Jahren nicht als Energieexperte, sondern als Landrat in den Aufsichtsrat gewählt.“ Dass der Erlass des Innenministeriums diese Lücke für Pensionäre erlaube und sie als Privatleute werte, sei ein Fehler und daher zu ändern.

Pressemitteilung

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