Politik | 03.07.2019

BfM kritisiert Abstimmungsverhalten der SPD im Stadtrat

Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Meckenheim. Voller Unverständnis registrierte die BfM das Abstimmungsverhalten der SPD in der letzten Sitzung des Meckenheimer Stadtrats. Es ging um den Tagesordnungspunkt „Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW“. Die BfM hatte folgenden Antrag in den Rat eingebracht: „Der Rat der Stadt Meckenheim fordert die Mitglieder des Landtags des Landes Nordrhein Westfalen auf, die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen zeitnah aufzuheben und die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen zu beschließen.“

Dieser Antrag ist nahezu identisch mit dem Antrag, den die SPD-Fraktion im Landtag NRW als Gesetzesinitiative eingebracht hat.

Die Mitglieder der BfM waren sich ziemlich sicher, dass sie damit selbstverständlich auch die Zustimmung der SPD-Fraktion im Meckenheimer Rat erhalten würden. Sie mussten jedoch feststellen, dass die SPD dagegen gestimmt hat. Hier stimmte also letzten Endes SPD gegen SPD.

Die Ablehnung des Antrags durch die sieben Stimmen der SPD war so eindeutig, wie die Begründung dafür unklar war. Es war von der „Notwendigkeit der Transparenz“, einer „differenzierten Betrachtung des Einzelfalls“ und von der Notwendigkeit der „finanziellen Absicherung der Gemeinden“ die Rede. Dazu jedoch hatte die BfM sich in der Begründung zum Antrag geäußert: „Nach Auffassung der BfM sind die Straßenbaubeiträge abzuschaffen und durch eine Erhöhung der Steuerverbundmittel, die das Land den Kommunen zuweist, zu finanzieren. Zur Erinnerung: Die Steuerverbundmittel wurden in den Achtzigerjahren durch die damalige SPD-Landesregierung von 28,5 auf 23,0 Prozent abgesenkt.“ Die SPD-Fraktion im Landtag formuliert das wie gesagt nahezu genauso.

Die BfM fordert die Meckenheimer SPD auf, sich einmal im Lande umzuschauen. Die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ hat inzwischen rund 460.000 Unterstützer. Es hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Straßenbaubeiträge, zurückgehend auf ein preußisches Gesetz von 1893, unzeitgemäß sind. Die Erhebung des Straßenbaubeitrags nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Abgabeschuldners. Die persönliche und wirtschaftliche Situation der Bürger wird nicht berücksichtigt. Manche Grundstückseigentümer kommen in äußerste wirtschaftliche Not. Der Verwaltungsaufwand frisst einen Großteil der Einnahmen. Über 50 Kommunen in NRW haben bereits Resolutionen ausgesprochen, ähnlich wie sie von der BfM beantragt wurde.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt vollumfänglich den Antrag der SPD im Landtag. In sieben Ländern sind die Straßenbaubeiträge inzwischen abgeschafft. In sechs Ländern gibt es eine „Kann-Regelung“. Nur noch in Sachsen-Anhalt, Bremen und NRW gibt es die Pflicht zur Erhebung. Eigentlich müsste die Abschaffung ein Ur-sozial demokratisches Anliegen sein! Umso weniger verstehen die Mitglieder der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim dieses Abstimmungsverhalten.

Ein Wort noch zu den Fraktionen auf der anderen Seite des Mittelgangs im Ratssaal, CDU und FDP.

Dass diese den BfM-Antrag ablehnten, hatte die BfM nicht anders erwartet. Es war immer so. Aber von den Tischnachbarn im Rat sind die Mitglieder der BfM enttäuscht. Eine Gelegenheit zur Zusammenarbeit zum Wohle von Meckenheimer Bürgern wurde verpasst.

Es mag dem vorgezogenen Wahlkampfgetöse geschuldet sein, wenn der BfM in der Ratssitzung „Populismus“ vorgehalten wurde. Wenn der Einsatz für Fairness gegenüber dem Bürger Populismus ist, dann sind die Mitglieder der BfM gerne beim „Populus“, also dem Volk, sprich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, und setzen sich auch in Zukunft weiterhin bürgernah und beharrlich für sie ein.

Pressemitteilung der

Wählervereinigung Bürger

für Meckenheim

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