Bebauungsplans der Ortsgemeinde Niederelbert
Änderung der Ortslage
Niederelbert. Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 16. Januar den Beschluss gefasst, die Änderung des Bebauungsplans „Ortslage – Ecke Horresser Straße / Hauptstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen – zur Einsichtnahme in der Zeit vom 3. Februar bis 6. März (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die beabsichtigte Planung können auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind ab dem oben angegebenen Datum unter folgendem Link eingestellt: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen / Laufende Bauleitplanverfahren / Bebauungspläne der Ortsgemeinden. Stellungnahmen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Christoph Neyer,
Ortsbürgermeister