Stadt Montabaur
Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“
Montabaur. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 14, Parzelle 2115/9; hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des oben genannten Bebauungsplanes beschlossen.
Nach §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen – sowie die Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 24. Februar bis einschließlich Freitag, 27. März bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Von der Umweltprüfung nach § 2 IV, dem Umweltbericht gemäß § 2 a, von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 II 2 verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß §§ 6 a I und 10 a I BauGB wird abgesehen.
Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfahren\ Bebauungspläne der Stadt Montabaur\Stadt Montabaur\BPlan Horresser Berg.
Anregungen können während der o.g. Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gabi Wieland
Stadtbürgermeisterin, Montabaur
