GRÜNE Stadtratsfraktion zu Straßenausbaubeiträgen
Änderungsantrag eingereicht

Die GRÜNE Stadtratsfraktion hat zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen einen Änderungsantrag eingereicht. Foto: Bündnis 90/Die GRÜNEN
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit einer Änderung im Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz hat der Landtag im Mai 2020 eine Umstellung auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge beschlossen. Bei einer Umstellung bis zum 1. Januar 2024 erhält die Stadt eine Landesförderung von fünf Euro pro Einwohner, insgesamt also etwa 135.000 Euro. Für den wiederkehrenden Beitrag wird die Kreisstadt in neun Abrechnungsgebiete aufgeteilt. Die jährlichen Aufwendungen für Straßenausbaumaßnahmen werden auf sämtliche Grundstücke eines Gebietes umgelegt.
Die GRÜNE Stadtratsfraktion hat zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, die ab dem 1. Januar 2024 in der Stadt gelten sollen, einen Änderungsantrag eingereicht. „Nach unserer Auffassung gibt der Gesetzgeber uns einen gewissen Spielraum, der uns ermöglicht, in allen Abrechnungsgebieten der Kreisstadt den gleichen städtische Anteil von 30 Prozent zu gewähren“, erläuterte Christoph Scheuer, Sprecher der GRÜNEN Stadtratsfraktion. Bisher sind für zwei Bezirke, Bad Neuenahr und Ahrweiler mit Walporzheim und Bachem ein 30-prozentiger städtischer Anteil vorgesehen, die anderen sechs Bezirke werden mit 25 Prozent veranschlagt. Die GRÜNEN stehen auf dem Standpunkt, dass der städtische Anteil unabhängig vom Bezirk der Stadt und somit für alle gleich sein sollte. Dadurch würde es auch keine unterschiedliche Behandlung von Gewerbetreibenden in der Kreisstadt geben.
Bei der gemeinsamen Ortsbeiratssitzung der östlichen Stadtteile Anfang November traf der GRÜNE Antrag auf breite Zustimmung. Er wurde von den Ortsbeiräten in ihre Beschlüsse eingebunden. Abschließend wird nun im Stadtrat am 27. November über den Antrag der GRÜNEN abgestimmt. Die GRÜNE Fraktion ist sehr gespannt auf die Debatte.
Pressemitteilung
der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN