Umweltministerium fördert weitere 92 Hochwasserschutzkonzepte mit insgesamt 800.000 Euro

Aktuell sind Konzepte für 434 Gemeinden in Erarbeitung oder fertiggestellt

Aktuell sind Konzepte für 434 Gemeinden in Erarbeitung oder fertiggestellt

Immer mehr Kommunen beantragen einen Zuschuss für ihrein Hochwasserschutzkonzept – im Sinne der Vorsorge ist dies sehr wichtig. Foto:privat

Mainz/Region. „Die dramatischen Starkregenereignisse in den vergangenen letzten Wochen haben uns alle verdeutlicht, dass der Klimawandel vor unserer Haustür angekommen ist. Hochwasser und Starkregen können fast jeden Hausbesitzer empfindlich treffen. Mehr denn je kommt es auf Vorsorge an. Darum ist es eine gute Entwicklung, dass wir weitere 92 Hochwasserschutzkonzepte fördern“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken jetzt in Mainz. Insgesamt bezuschusst das Umweltministerium die Konzepte der Verbands- oder Ortsgemeinden mit 808.600 Euro. Die entsprechenden Förderbescheide wurden an die Kommunen versendet.

Antragssteller für die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten sind entweder Verbandsgemeinden, die eine Förderung für die Konzepte einzelner Ortsgemeinden erhalten oder eine einzelne Ortsgemeinde. Aktuell wurden wieder 24 Anträge positiv beschieden, von denen 92 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz profitieren. Insgesamt erarbeiten aktuell 434 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz ein Hochwasserschutzkonzept oder haben es bereits erstellt. Sie alle werden mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten vom Umweltministerium gefördert.

„Die Anträge sind in den vergangenen Monaten eingereicht werden – und es werden immer mehr. Das ist ein gutes Zeichen: Die Kommunen übernehmen hier in enger Zusammenarbeit mit dem Land, mit Ingenieuren, dem örtlichen Gewerbe und der Industrie, mit der Landwirtschaft, den Feuerwehren, Bürgerinnen und Bürgern sowie mit den örtlichen Strom- und Wasserversorgern eine wichtige Verantwortung, um mögliche Schäden durch heftige Unwetter in der Zukunft deutlich zu verringern“, so Höfken. Das Land unterstützt die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung solcher örtlichen Hochwasserschutzkonzepte nicht nur mit einem Zuschuss bis zu 90 Prozent, sondern auch beratend. „Damit solche Konzepte möglichst unbürokratisch gefördert werden können, wurden die Anmeldefristen aufgehoben, so dass die Kommunen ganzjährig eine Förderung beantragen können“, so Höfken.

Rheinland-Pfalz

ist bundesweit Vorreiter

Insgesamt wurden inklusive der aktuellen Zuschüsse bereits rund 1,9 Millionen Euro an Zuwendungen durch das Umweltministerium für die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten gewährt. „Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das seit 2011 die ersten Hochwasserschutzkonzepte in Pilotprojekten gefördert und umgesetzt hat“, betonte Höfken. Zunächst seien sie für Ortschaften an Flüssen erstellt worden. „Bereits 2014 haben wir die Förderung von Hochwasserschutzkonzepten für Starkregenereignisse ausgeweitet. Das war genau die richtige Entscheidung“, so die Ministerin. „Sehr erfreulich ist daher, dass der Bund die Förderung der Erstellung und Umsetzung der Hochwasserschutzkonzepte durch Einbeziehung in bestehende Förderinstrumente prüfen wird – hierfür hatte sich Rheinland-Pfalz beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten stark gemacht.“

Darüber hinaus fördert das Umweltministerium die Beseitigung von Unwetterschäden an oder im Gewässern mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen kosten. Hierfür sind seit 2014 bereits Zuwendungen in Höhe von 930.000 Euro geflossen.

Hintergrund:

Hochwasserschutzkonzepte

Bei Starkregenereignissen sind auch Retentionsflächen, Gewässer und Rückhaltebecken mit den Wassermassen überfordert und laufen über. Wenn die natürlichen Speicher gefüllt sind, kommt es unweigerlich zum Oberflächenabfluss. Dabei reißen die Wassermassen alles mit, was ihnen in den Weg kommt – Treibgut wie Äste, umgestürzte Bäume, Brennholzstapel, Strohballen, aber auch technische Gegenstände wie Heizöltanks, Autos, technisches Gerät aus Garagen und Privatwerkstätten. Diese verstopfen die Einläufe der Straßenentwässerung oder Verrohrungen, bleiben an Pfeilern und Geländern der Brücken hängen. Dadurch treten die Gewässer über die Ufer und das Wasser läuft in die Siedlung. Eine dauerhafte Bepflanzung zum Beispiel mit Gehölzen oder Grünland kann helfen, den Boden vor Abspülung und damit unterhalb liegende Bebauungen vor Schlammmassen zu schützen.

Das Land fördert daher Hochwasserschutzkonzepte der Kommunen. Sie werden von Ingenieuren in Zusammenarbeit mit der Kommune, den Bürgerinnen und Bürgern erstellt. Aktuell (Juni 2018) erarbeiten 434 Kommunen ein solches Hochwasserschutzkonzept. Das Land unterstützt dies finanziell mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Außerdem stellt das Land die notwendigen Daten bereit, um mögliche Fließwege des Wassers im Falle eines Extremwetterereignisses zu berechnen.

Aktuelle Zuwendungsbescheide erhielten im BLICK aktuell folgende Maßnahmeträger für folgende Hochwasserschutzkonzepte: die VG Bad Ems, für die VG Bad Ems in Höhe von 37.500 Euro, die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (100.600 Euro), die VG Cochem für die OG Ediger-Eller (5.400 Euro), die VG Brohltal für die VG Brohltal (70.200 Eur), die VG Cochem für die OG Lütz (6.300 Euro), die VG Selters für die VG Selters in Höhe von 40.500 Euro, die Stadt Mayen für die Ortslagen im oberen Einzugsgebiet der Nette - LK Mayen-Koblenz, Stadt Mayen, VG Adenau, VG Brohltal, VG Mendig, VG Kelberg, VG Vordereifel in Höhe von 112.700 Euro, die VG Rhein-Mosel für die OG Hatzenport (16.700), die VG Bad Breisig für die VG Bad Breisig (32.200 Euro) und die Stadt Andernach für die Stadt Andernach (24.300 Euro).