Politik | 03.11.2020

Informationen über neue Corona-Verordnung des Landes

Allgemeinverfügung des Kreises gilt weiterhin

Kreis Ahrweiler. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) erlassen. Sie gilt bis Ende November. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsident/innen und der Bundeskanzlerin in geltendes Landesrecht umgesetzt.

Darüber hinaus bleiben weitergehende Anordnungen der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler“ vom 25. Oktober auch weiterhin in Kraft.

Die vollständige 12. Corona-Bekämpfungsverordnung ist erhältlich im Internet unter https://corona.rlp.de beziehungsweise auf der Seite der Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de . Hier ist auch der Text der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler“ abrufbar.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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