Politik | 05.11.2020

Kreisverwaltung Cochem - Zell

Allgemeinverfügung des Landkreises wird nicht weiter verlängert

Quelle: pixabay/tumisu

Kreis Cochem-Zell. Die seit dem 25.10.2020 gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Cochem-Zell (Allgemeinverfügung zum Schutz vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV2) läuft mit Ablauf des kommenden Samstages, 07.11.2020, aus und wird nicht weiter verlängert.

Damit entfällt auch die Maskenpflicht im innerstädtischen Bereich von Cochem und vor den Anlegern der Personenschifffahrt.

Derzeit besteht für die Stadt Cochem kein Grund, die Maskenpflicht weiter zu verlängern, da gerade in den Wintermonaten und insbesondere mit dem „November Lock-Down“ keine touristischen Gäste zu verzeichnen sind und somit auch die Abstände eingehalten werden können.

Das Ende der Maskenpflicht gilt auch für die Hängeseilbrücke Geierlay (Seite Sosberg), da hier seit dem 01. November 2020 eine Einbahnregelung ab dem Brückenzugang Mörsdorf in Richtung Sosberg gilt.

Es gelten künftig ausschließlich alle Beschränkungen der

12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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