Politik | 09.11.2020, 16:00 Uhr

Eindämmung der Corona-Lage im Kreis Ahrweiler

Allgemeinverfügung gilt bis Ende November

Kreis Ahrweiler. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus im Kreis einzudämmen, gelten seit dem 26. Oktober zahlreiche kontaktreduzierende Maßnahmen, die im Rahmen der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler“ in Kraft getreten sind. Zunächst bis zum 8. November befristet, wurde die Gültigkeit der Allgemeinverfügung jetzt bis zum 30. November verlängert. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Der Text der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler“ in ihrer konsolidierten Fassung ist auf der Seite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter www.kreis-ahrweiler.de abrufbar.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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