AfD-Kreistagsfraktion setzt Initiative im Kreis durch
Ambulante medizinische Versorgung zukunftssicher gestalten
Ahrweiler. In 2019 hatte die AfD-Fraktion eine Initiative gestartet, dass der Kreis sich mit dem abzeichnenden Mangel an Haus- und Fachärzten im Kreisgebiet befasst. Hintergrund waren Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, wonach sich bis 2027 im Kreis Ahrweiler der Nachbesetzungsbedarf bei den Hausärzten auf 53 Prozent und auf 46 Prozent bei den Fachärzten beläuft. Der Kreis stand und steht somit vor der großen Herausforderung, dass aktuell hohe Niveau der ambulanten medizinischen Hausarzt- und Facharztversorgung auch in Zukunft zu halten; besonders in den Regionen wie Altenahr und Adenau. Die Tätigkeit als Haus- oder Facharzt wird in solch ländlichen Regionen zunehmend als wenig attraktiv angesehen. In Ballungszentren und Großstädten finden sich Arbeitsbedingungen auch außerhalb des Vertragsarztwesens, mit denen sich Familie, Beruf und Freizeit besser vereinbaren lassen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion beschloss der Kreistag in 2019 mehrheitlich, dass die Verwaltung die Vergabe von Stipendien an Medizinstudenten prüfen sollte. Dazu sollte der damals noch zu gründende Sozial- und Gesundheitsbeirat fachlich beraten. Corona bedingt verzögerten sich die Bildung dieses Beirates sowie die entsprechenden Beratungen bis in den Herbst 2022.
In seiner Sitzung im März 2023 hat der Kreistag Ahrweiler der Niederlassungsinitiative der AfD-Fraktion zugestimmt und mehrheitlich die Erarbeitung einer Förderrichtlinie für die Vergabe von Stipendien beschlossen.
Ende Juni wurde einstimmig in der Sitzung des Kreistags die zweiteilige Förderrichtline mit dem Titel „Richtlinien zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung im Kreis Ahrweiler“ beschlossen; sie greift in Teil A „Vergabe von Stipendien an Studierende der Humanmedizin zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Landkreis Ahrweiler“ die Initiative der AfD-Fraktion auf. In Teil B wird ergänzend die „Förderung der Gründung von Kooperationsgemeinschaften freiberuflicher Hebammen im Landkreis Ahrweiler“ geregelt.
Die Förderrichtlinie Teil A umfasst u.a. folgende Punkte: Förderziel und Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, besondere Zuwendungs-Voraussetzungen, Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendung, sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren und Geltungsdauer. Die Stipendien sollen den Stipendiaten ermöglichen, schnell und finanziell gesichert einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten, nach Beendigung ihres Medizinstudiums für einen festen Zeitraum an der hausärztlichen Versorgung im Kreis Ahrweiler teilzunehmen.
Der Kreis schafft sich mit der Förderrichtlinie ein neues Instrument, künftig die Niederlassung von Haus- und Fachärzten entsprechend den regionalen Bedarfen gezielt zu steuern. Dazu der Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Hüdepohl: „Der Kreistag hat mit dieser Entscheidung ein klares und starkes Signal insbesondere für die Sicherung der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung im Kreis gesetzt. Damit steht ein weiterer Baustein bereit, die medizinische Versorgung im Kreis zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zukunftssicher zu gestalten.“
Pressemitteilung
der AfD-Kreistagsfraktion
