Politik | 27.03.2019

Abwasserzweckverband Wachtberg-Remagen

Angaben zu Mitgliedern liegen aus

Wachtberg-Berkum. Laut Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen sind Mitglieder von Verbandsversammlungen, der Verbandsvorsteher sowie Stellvertreter verpflichtet, Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben:

1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, 2. die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, 3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und 5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die Angaben für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wachtberg-Remagen, die Verbandsvorsteherin/stellv. Verbandsvorsteher für das Jahr 2019 können während der Dienstzeiten der Gemeindewerke Wachtberg, AöR in Zimmer 204 (Frau Brücken) eingesehen werden.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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