Politik | 24.05.2017

Landgericht Bonn

Anklage im Fall der Vergewaltigung in der Bonner Siegaue

Bonn. Vor der 10. große Strafkammer ist die Anklage gegen einen 31 Jahre alten Mann aus Ghana anhängig, dem die Vergewaltigung einer jungen Frau in der Bonner Siegaue in der Nacht auf den 2. April 2017 vorgeworfen wird (Aktenzeichen: 50 KLs 17/17). Vorbehaltich einer Entscheidung über die Zulassung der Anklage, die voraussichtlich Ende Mai getroffen werden soll, ist derzeit mit einer Verhandlung ggfs. ab Ende September 2017 zu rechnen. Die konkreten Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) vor. Er soll in der Tatnacht kurz nach Mitternacht das Zelt der beiden geschädigten Zeugen in der Siegaue mit einer Astsäge aufgeschnitten und sie bedroht haben. Auf diese Weise soll er 6 EUR Bargeld sowie eine Lautsprecherbox erlangt haben. Anschließend soll er die Geschädigte mit der Astsäge bedroht und sich mit ihr einige Meter vom Zelt entfernt haben. Auf einer von ihm mitgebrachten Decke soll es dort zu der Vergewaltigung gekommen sein. Der Tatverdacht gegen den Angeklagten ist insbesondere auf DNA-Spuren gestützt, die von ihm stammen sollen. Auch soll bei ihm die entwendete Lautsprecherbox gefunden worden sein. Der Angeklagte soll in einer Flüchtlingsunterkunft in St. Augustin gelebt haben. Seit dem 9. April 2017 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Pressemitteilung des

LandgerichtsBonn

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