Ortsgemeinde Ochtendung
Anmeldung zur Hundesteuer
Ochtendung. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass weist die Ortsgemeinde Ochtendung gemäß § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Ochtendung in ihrer derzeit gültigen Fassung darauf hin, dass derjenige, der einen Hund hält, ihn binnen 14 Tagen nach der Haltung anzumelden und die erforderlichen Angaben wie zum Beispiel Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag anzugeben hat. Die Hundehalter, die ihre Tiere angemeldet haben, sollten bitte darauf achten, dass das Tier die Hundemarke trägt oder bei Verlust der Marke dies melden. Den Vordruck zur Anmeldung erhalten Sie im Gemeindebüro der Ortsgemeinde Ochtendung, Raiffeisenplatz 1, beziehungsweise im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Maifeld, Marktplatz 4-6 in Polch oder online unter www.maifeld.de (Rubrik: Formulare & Downloads). Die Nichtanmeldung stellt gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 11 der Satzung dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Hirsch
Ortsbürgermeisterin
